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Unternehmensberatung:
Für Sie wird ein Wirtschafts- und Unternehmensberater mit Praxiserfahrung auf Auftraggeber- und Ingenieurseite tätig, der auf die Belange der mittelständischen Umwelt- und Bauwirtschaft spezialisiert ist:
Artikel aus: bbr, Fachmagazin für Brunnen und Leitungsbau 4/05, S. 16-23 Private Kanalisation in Deutschland - aktuelle Fragen von Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Karl-Heinz Seidel, UNITA Unternehmensberatung, Essen Rufen Sie den Artikel als pdf-Datei auf - hier klicken
Meldung aus: bbr, Fachmagazin für Brunnen und Leitungsbau 6/04, S. 8 Dichtheitsprüfung privater Kanäle Ein interessanter Markt für Ingenieure und Kanalsanierer tut sich auf - Potenzielle Kunden wollen Rundum-Angebote aus einer Hand Das Tätigkeitsfeld
Dichtheitsprüfung von privaten Kanälen und Hausanschlussleitungen
stellt in den nächsten Jahren angesichts hunderttausender Kilometer
defekter Rohre ein enormes Auftragsvolumen für die Abwasser- und
Bauwirtschaft dar.
Artikel aus: bi Umweltbau 12/04, S. 71-73 Inspektion privater Kanäle in NRW – Aktuelle Situation und Handlungsbedarf von Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Karl-Heinz Seidel, UNITA Unternehmensberatung, Essen Der Zustand der privaten Kanäle ist in Deutschland bei einer geschätzten Schadensquote von 50-90% flächendeckend ein Problem. Das Bewusstsein oder besser das Wissen um diesen Sachverhalt ist in den Ländern und Kommunen unterschiedlich ausgeprägt. In Nordrhein-Westfalen ist mit der Verankerung im § 45 der nordrhein-westfälischen Bauordnung (BauO NRW) bisher einzigartig in Deutschland die Inspektionspflicht privater Abwasser-Hausanschlussleitungen in einer Rechtsverordnung unter Vorgabe von Terminen geregelt. Es besteht die Verpflichtung, dass die Eigentümer der Leitungen dafür Sorge zu tragen haben, dass bei Errichtung der Leitungen eine Dichtheitsprüfung durch einen Sachkundigen durchgeführt und nachgewiesen wird. Auch bereits bestehende Leitungen sind auf Ihre Dichtheit zu überprüfen. Dafür gilt, dass die Durchführung der Dichtheitsprüfung bei einer Änderung der Leitungen, ansonsten jedoch bis spätestens zum 31.12.2015 zu erfolgen hat. Das Ende der Frist für Leitungen in Trinkwasserschutzgebieten ist am 31.12.2005. Dies gilt insbesondere für Leitungen zur Fortleitung von industriellem oder gewerblichem Abwasser, die vor dem 1.1.1990 errichtet wurden, sowie für Leitungen zum Fortleiten häuslichen Abwassers, die vor dem 1.1.1965 errichtet wurden. Die Anforderungen für die technische Ausführung sowie Prüfvorgaben für Hausanschlussleitungen sind in der DIN 1986 geregelt. Knapp ein Jahr vor Ablauf der Frist zur Inspektion von Leitungen in Trinkwasserschutzgebieten ist es an der Zeit, eine Bewertung der Umsetzung der Anforderungen vorzunehmen. Es stellt sich die Frage, ob die rechtlichen Regelungen praktikabel und bekannt sind sowie die vorgegebenen Fristen eingehalten werden können. Alle Fraktionen im Landtag NRW haben deshalb am 17.11.2004 eine Anhörung von Sachverständigen durchgeführt, um Informationen über den Stand des Vollzuges und ggf. notwendige Veränderungen an den rechtlichen Regelungen zu erhalten. Mit der in § 45 der nordrhein-westfälischen Bauordnung (BauO NRW) verbundenen Verpflichtung zur Inspektion von privaten Hausanschlusskanälen sind wesentliche Interessenlagen zu beachten, die bei der Entscheidungsfindung zur möglichen Veränderung der bestehenden Regelungen besonders berücksichtigt werden sollten.
Arbeitsmarktpolitische Bedeutung berücksichtigen Die Durchführung von Dichtheitsprüfungen und die in der Regel darauf folgende Reparatur oder Sanierung der Leitungen hat auch eine arbeitsmarktpolitische Bedeutung insbesondere für die seit Jahren durch Umsatzrückgang und Kostendruck gebeutelte mittelständische Bauwirtschaft und ihr nahe stehende Dienstleistungsbranchen und Marktpartner, wie Ingenieurbüros. Überlegungen zur arbeitsmarktpolitischen Bedeutung sind getragen vom Bemühen klein- und mittelständische Unternehmen, die Leistungen wie Inspektion und Sanierung von Hausanschlusskanalisationen anbieten, weiterhin zu fördern und damit zu einer Stabilisierung des Mittelstandes beizutragen. Entscheidend ist jedoch dabei, dass diese Firmen ihren Kunden eine handwerklich und fachlich fundierte Leistung zu einem vernünftigen Preis anbieten. Bei einer genauen Betrachtung der Marktteilnehmer im Bereich der Planungsbüros und ausführenden Firmen kann man erkennen, dass diese tatsächlich klein- und mittelständische Unternehmen repräsentieren und fast ausnahmslos lokale oder regionale Marktsegmente bedienen. Mit Blick auf die aktuelle Lage ist festzustellen, dass eine große Zahl Anbieter von Inspektions- und Sanierungsdienstleistungen am Markt agieren, jedoch die fachliche Qualifikation zahlreicher Marktteilnehmer nicht ausreicht, um qualifiziert Leistungen auszuführen und den Kunden ein angemessenes Preis-/Leistungs-Verhältnis zu bieten. Veränderung der Zuständigkeit der Behörden vornehmen Befasst man sich konkret mit der Umsetzung der Anforderungen des § 45 BauO NRW, so muss man feststellen, dass es noch erheblichen Handlungsbedarf gibt, allein um die Anforderungen in den Trinkwasserschutzgebieten bis zum 31.12.2005 zu erfüllen. Verlässliche Zahlen zur Umsetzung der Anforderungen liegen bisher nicht vor. Damit wird die Frage impliziert, ob die Verantwortung für die Umsetzung der Anforderungen richtig geregelt ist. Nach einmütiger Einschätzung der Fachleute ist dies nicht der Fall. Denn die Behörden mit einem natürlichen fachlichen Interesse an der Dichtheit der Hausanschlussleitung, die Wasserbehörden sind nicht zuständig und die verantwortlichen Behörden, die Baubehörden, haben in zahlreichen Fällen ein sehr eingeschränktes Interesse. Wenn man davon aus gehen darf, dass die politisch Verantwortlichen in NRW ein Interesse an der Umsetzung der Anforderungen zur Dichtheit der Hausanschlusskanäle haben, so sind Veränderungen in der Zuständigkeit der einzelnen Behörden dringend geboten. Die Übernahme der Regelungen der Bauordnung in das Landeswassergesetz wird deshalb ernsthaft erwogen. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion zur Novellierung des Landeswassergesetzes NRW besteht gerade jetzt die Möglichkeit zu handeln. Dichtheitsprüfung in kommunale Abwassersatzungen aufnehmen Der Fortschritt bei der Überprüfung der Dichtheit privater Kanäle ist besonders in den Kommunen erkennbar, die sich damit intensiv befassen. Damit wird deutlich, nur bei entsprechendem Engagement der kommunal Verantwortlichen sind die anstehenden Fragen zu lösen. Insbesondere mittlere und kleine Kommunen stoßen hier aber sehr schnell an die Grenzen ihrer personellen und vereinzelt auch fachlichen Ressourcen. Private Anbieter von Dienstleistungen haben hier durchaus eine Chance, können jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn zumindest das Wohlwollen oder besser noch die Unterstützung der Kommunen vorliegt. Besonders hilfreich kann hierbei sein, wenn entsprechende Regelungen zur Überprüfung der Dichtheit in die kommunalen Abwassersatzungen aufgenommen und der Vollzug der Satzungsregelungen überprüft wird. Es ist bekannt, dass derartige Regelungen kommunalpolitisch unpopulär sind. Man muss deshalb davon ausgehen, dass ein entsprechender zeitlicher Horizont für die Umsetzung einzukalkulieren ist. Kunden informieren Entscheidend für die Entwicklung des Marktpotentials ist es den „Kunden“ einen Handlungsbedarf zur Überprüfung der Dichtheit der Abwasser-Hausanschlüsse zu vermitteln. Nach übereinstimmender Einschätzung der Sachverständigen ist der Kenntnisstand bei den Bürgern stark unterentwickelt. Die Kenntnis von einschlägigen Rechtsvorschriften, wie Bauordnung oder DIN vorauszusetzen läuft ins Leere. Man kann durchaus Verständnis haben, wenn Grundstückseigentümer aus Kostengründen der Inspektionsverpflichtung und der daraus möglicherweise resultierenden Reparatur ihres Hausanschlusses zurückhaltend gegenüber stehen. Deshalb ist es notwendig durch Informationen auf unterschiedlichen Ebenen, von Ministerien, Kommunen, Verbänden und Unternehmen auf den Handlungsbedarf hinzuweisen sowie Leistungen werbend anzubieten. Entwicklung
des Marktes Gemessen an den heutigen Erfahrungen ist jedoch fraglich, ob die technischen Anforderungen an die Qualität und Durchführung dann gewährleistet sein werden. Diese übersteigerte Nachfrage wird dann nach 2015, zumindest in NRW, wieder sehr schnell nachlassen. Erfahrungen besagen, dass in Zeiten hoher Nachfrage der Qualität der angebotenen Leistung weniger Bedeutung beigemessen wird als zu normalen Zeiten. Somit ist auch hier zu erwarten, dass die Qualität der Dichtheitsprüfung, wie auch die darauf folgenden Sanierung kritisch zu hinterfragen sein wird. Darüber hinaus werden die Kunden dann auch mit höheren Preisen rechnen müssen. In Kenntnis dieses Sachverhaltes ist es nahe liegend Überlegungen zu einer Nachfragestimulierung anzustellen. Nachfrage stimulieren Um die Zurückhaltung der Bürger abzubauen und die bereits beschriebenen Effekte des Marktes aus einer übersteigerten Nachfrage vor 2015 zu dämpfen, ist es sinnvoll das Kundenverhalten zu stimulieren und eine frühzeitige Entscheidung zur Inspektion zu belohnen.
Finanzierung der Stimulierungen sichern Das Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten derartiger Programme ist unerlässlich und ist Grundlage für die Realisierung. Insbesondere in Zeiten knapper öffentlicher Kassen ist dies eine besondere Herausforderung. Das Land NRW nimmt jährlich einen dreistelligen Millionen-Betrag durch die Abwasserabgabe von den Bürgern sowie gewerblichen und industriellen Abwasserverursachern ein. Das Abwasserabgabengesetz ist erlassen worden, um Gewässerbelastungen finanziell zu sanktionieren. Gleichzeitig können die vereinnahmten finanziellen Mittel für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte zweckgebunden verwendet werden. Es ist wohl unstrittig, dass dichte Abwasser-Hausanschlusskanäle zur Verbesserung der Gewässergüte beitragen und somit auch die Verwendung der finanziellen Mittel aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe grundsätzlich möglich sein sollte. Fazit Für die weitere politische Diskussion im nordrhein-westfälischen Landtag wurden im wesentlichen folgende Vorschläge unterbreitet:
Mit Blick auf die
hohe Schadensquote bei Abwasser-Hausanschlüsse (50-90% sind schadhaft)
ist die aktuelle Diskussion mit Sicherheit auch außerhalb von NRW
interessant. Studien, Untersuchungen und Erfahrung belegen es, Handlungsbedarf
besteht überall. Es ist nur die Frage, ob fachlich Verantwortliche
und Bürger dies auch sehen wollen, denn die Leitung liegen nicht
sichtbar unter der Erde.
Meldung aus: VBI-Nachrichten 11/04, S. 14 Kanalsanierung bietet Auftragschancen Auftragschancen bei
der „Dichtheitsprüfung privater Kanäle“ aufzuzeigen war das
Ziel der VBI-Landesverbände Bayern und Baden-Württemberg auf
ihrem gemeinsamen Praxisforum mit dem Güteschutz Kanalbau e.V. und
der UNITA Unternehmensberatung. Der bayerische VBI-Landesvorsitzende Gert
Karner rief die 70 Ingenieure, Kanalsanierer und Vertreter von Kommunen
im Ulmer Stadthaus dazu auf, Kommunalpolitik und Öffentlichkeit für
das Thema zu sensibilisieren. „Der Weg führt nur über das Rathaus“
war auch das Fazit der meisten Referenten, die aus der Praxis abgeschlossener
oder laufender Projekte berichteten. Dem immensen Sanierungsbedarf stehe
Desinteresse oder Widerwille der politisch Verantwortlichen gegenüber.
Nach umfassender Information und Überzeugungsarbeit seien die Bürger
aber bereit, ähnlich wie für den TÜV auch für Abwasserentsorgung
Geld auszugeben.
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