Unternehmensberatung:
Einstieg in neue Märkte, z.B. Dichtheitsprüfung privater Kanäle

 

Für Sie wird ein Wirtschafts- und Unternehmensberater mit Praxiserfahrung auf Auftraggeber- und Ingenieurseite tätig, der auf die Belange der mittelständischen Umwelt- und Bauwirtschaft spezialisiert ist:

Karl-Heinz Seidel, Dipl.-Ing.(TU), Dipl.-Wirtsch.-Ing.(FH)
Tel.: 02225 7089964

  • Berufserfahrung in leitenden Funktionen:
    Ingenieur, Wasserwirtschaft, Verband, Vertrieb, Wirtschafts- und Politikberatung, Weiterbildung
  • Geschäftsführer eines Wasser-/Abwasser-Zweckverbandes
  • Tätigkeit in einem Bundesverband der Wasserwirtschaft
  • Wirtschafts- und Politikberatung für Unternehmen und Kommunen auf Bundes- und Länderebene
  • Vertriebsleiter Institut Fresenius
  • Verantwortung für den Bau und Betrieb von Wasserversorgungs-/Abwasseranlagen
  • Produktmanager F&E in der Mikroelektronik
  • Studium Verfahrensingenieurwesen
  • Studium Wirtschaftsingenieurwesen mit Schwerpunkt Umweltmanagement
  • Oberleutnant d.R.

Artikel aus: bbr, Fachmagazin für Brunnen und Leitungsbau 4/05, S. 16-23

Private Kanalisation in Deutschland - aktuelle Fragen

von Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Karl-Heinz Seidel, UNITA Unternehmensberatung, Essen

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Meldung aus: bbr, Fachmagazin für Brunnen und Leitungsbau 6/04, S. 8

Dichtheitsprüfung privater Kanäle

Ein interessanter Markt für Ingenieure und Kanalsanierer tut sich auf - Potenzielle Kunden wollen Rundum-Angebote aus einer Hand

Das Tätigkeitsfeld Dichtheitsprüfung von privaten Kanälen und Hausanschlussleitungen stellt in den nächsten Jahren angesichts hunderttausender Kilometer defekter Rohre ein enormes Auftragsvolumen für die Abwasser- und Bauwirtschaft dar.
Darüber waren sich alle Referenten des Praxisforums einig, das die UNITA Unternehmensberatung jetzt in Kooperation mit den Ingenieurkammern der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, den Landesverbänden von ATV-DVWK, VBI, BDB und VUBIC, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag und dem Güteschutz Kanalbau e.V. in Koblenz durchgeführt hat.
Umstritten war die Verteilung der Verantwortung zwischen Netzbetreibern, Kommunen und (Haus-)Eigentümern für die Umsetzung der gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Vorgaben.
Im Mittelpunkt des Interesses stand daher gerade angesichts der verbreiteten Vernachlässigung und Aufschiebung des Themas, wie die ausführenden Unternehmen und Ingenieurbüros an Prüfungsaufträge von Gewerbebetrieben oder Wohnungsbaugesellschaften kommen.
Unternehmensberater Karl-Heinz Seidel vom Veranstalter UNITA riet den Teilnehmern zur Bildung von „ARGE`n“, um Komplettleistungen aus einer Hand anbieten zu können. Dem Kunden sei es etwas wert, wenn ein einziger Auftragnehmer die Mieter vorinformiere, nach erfolgter Dichtheitsprüfung auch die jeweils erforderliche Sanierung durchführen könne und ihm anschließend die erfolgte Dichtheit „amtlich“ dokumentiere.
Die derzeitige Zurückhaltung der Eigentümer resultiert laut Seidel derzeit vor allem aus zwei Gründen: der nicht empfundenen Dringlichkeit – in NRW muss der Nachweis gemäß Bauordnung erst in 2015 geführt sein - und der Scheu vor den Kosten. Auch wäre in manchen Fällen ein stärkeres Engagement von Kommunen und Abwasserentsorger wünschenswert.
Die Gebäudeversicherer haben die wirtschaftliche Dimension defekter privater Kanalisationen erkannt und haben in Einzelfällen bereits Vertragsbedingungen verändert. Für die Durchführung von größeren Sanierungsvorhaben, beispielsweise für Wohnungsbaugesellschaften, empfiehlt Seidel zunächst die Auflistung des Investitionsvolumens. Denn werde die Sanierung frühzeitig begonnen und die Investition auf mehrere Jahre verteilt, sei dies wesentlich kostengünstiger als eine kurzfristige Aktion vor Gesetzesfrist. Bei einer mit der Kommune oder dem Abwasserentsorger koordinierten Lösung im gesamten Umfeld des Auftraggeber-Grundstückes, z.B. bei Sanierung der Hauptleitungen, könnten zudem Kosten gespart werden.

 

Artikel aus: bi Umweltbau 12/04, S. 71-73

Inspektion privater Kanäle in NRW – Aktuelle Situation und Handlungsbedarf

von Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Karl-Heinz Seidel, UNITA Unternehmensberatung, Essen

Der Zustand der privaten Kanäle ist in Deutschland bei einer geschätzten Schadensquote von 50-90% flächendeckend ein Problem. Das Bewusstsein oder besser das Wissen um diesen Sachverhalt ist in den Ländern und Kommunen unterschiedlich ausgeprägt.

In Nordrhein-Westfalen ist mit der Verankerung im § 45 der nordrhein-westfälischen Bauordnung (BauO NRW) bisher einzigartig in Deutschland die Inspektionspflicht privater Abwasser-Hausanschlussleitungen in einer Rechtsverordnung unter Vorgabe von Terminen geregelt. Es besteht die Verpflichtung, dass die Eigentümer der Leitungen dafür Sorge zu tragen haben, dass bei Errichtung der Leitungen eine Dichtheitsprüfung durch einen Sachkundigen durchgeführt und nachgewiesen wird. Auch bereits bestehende Leitungen sind auf Ihre Dichtheit zu überprüfen. Dafür gilt, dass die Durchführung der Dichtheitsprüfung bei einer Änderung der Leitungen, ansonsten jedoch bis spätestens zum 31.12.2015 zu erfolgen hat. Das Ende der Frist für Leitungen in Trinkwasserschutzgebieten ist am 31.12.2005. Dies gilt insbesondere für Leitungen zur Fortleitung von industriellem oder gewerblichem Abwasser, die vor dem 1.1.1990 errichtet wurden, sowie für Leitungen zum Fortleiten häuslichen Abwassers, die vor dem 1.1.1965 errichtet wurden. Die Anforderungen für die technische Ausführung sowie Prüfvorgaben für Hausanschlussleitungen sind in der DIN 1986 geregelt.

Knapp ein Jahr vor Ablauf der Frist zur Inspektion von Leitungen in Trinkwasserschutzgebieten ist es an der Zeit, eine Bewertung der Umsetzung der Anforderungen vorzunehmen. Es stellt sich die Frage, ob die rechtlichen Regelungen praktikabel und bekannt sind sowie die vorgegebenen Fristen eingehalten werden können.

Alle Fraktionen im Landtag NRW haben deshalb am 17.11.2004 eine Anhörung von Sachverständigen durchgeführt, um Informationen über den Stand des Vollzuges und ggf. notwendige Veränderungen an den rechtlichen Regelungen zu erhalten.

Mit der in § 45 der nordrhein-westfälischen Bauordnung (BauO NRW) verbundenen Verpflichtung zur Inspektion von privaten Hausanschlusskanälen sind wesentliche Interessenlagen zu beachten, die bei der Entscheidungsfindung zur möglichen Veränderung der bestehenden Regelungen besonders berücksichtigt werden sollten.

  • An der Überprüfung der Dichtheit von Hausanschlusskanälen sind insbesondere die fachlich für Abwasserentsorgung Zuständigen interessiert, die damit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation im Betrieb von Kläranlagen und Kanalisationen durch die Reduzierung des Fremdwassereintrages erreichen wollen.
  • Des weiteren ist das umweltpolitische Problem, dass durch die Versickerung von unbehandeltem Abwasser im Erdreich entsteht Handlungsgrundlage für die Verbesserung der Dichtheit von Hausanschlusskanälen.
  • Weiterhin sind mit der Durchführung von Inspektion und Sanierung von Hausanschlusskanälen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle private klein- und mittelständische Dienstleistungsunternehmen beauftragt.
  • Grundsätzlich sind die Leistungen für Inspektion und Sanierung von Hausanschlussleitungen jedoch in Abhängigkeit von den jeweils geltenden satzungsrechtlichen Regelungen durch den jeweiligen Grundstückseigentümer oder anders dinglich Berechtigten zu finanzieren, mit Ausnahme entsprechender Vereinbarungen im Rahmen von Gebäudeversicherungsverträgen.

Arbeitsmarktpolitische Bedeutung berücksichtigen

Die Durchführung von Dichtheitsprüfungen und die in der Regel darauf folgende Reparatur oder Sanierung der Leitungen hat auch eine arbeitsmarktpolitische Bedeutung insbesondere für die seit Jahren durch Umsatzrückgang und Kostendruck gebeutelte mittelständische Bauwirtschaft und ihr nahe stehende Dienstleistungsbranchen und Marktpartner, wie Ingenieurbüros.

Überlegungen zur arbeitsmarktpolitischen Bedeutung sind getragen vom Bemühen klein- und mittelständische Unternehmen, die Leistungen wie Inspektion und Sanierung von Hausanschlusskanalisationen anbieten, weiterhin zu fördern und damit zu einer Stabilisierung des Mittelstandes beizutragen. Entscheidend ist jedoch dabei, dass diese Firmen ihren Kunden eine handwerklich und fachlich fundierte Leistung zu einem vernünftigen Preis anbieten.

Bei einer genauen Betrachtung der Marktteilnehmer im Bereich der Planungsbüros und ausführenden Firmen kann man erkennen, dass diese tatsächlich klein- und mittelständische Unternehmen repräsentieren und fast ausnahmslos lokale oder regionale Marktsegmente bedienen. Mit Blick auf die aktuelle Lage ist festzustellen, dass eine große Zahl Anbieter von Inspektions- und Sanierungsdienstleistungen am Markt agieren, jedoch die fachliche Qualifikation zahlreicher Marktteilnehmer nicht ausreicht, um qualifiziert Leistungen auszuführen und den Kunden ein angemessenes Preis-/Leistungs-Verhältnis zu bieten.

Veränderung der Zuständigkeit der Behörden vornehmen

Befasst man sich konkret mit der Umsetzung der Anforderungen des § 45 BauO NRW, so muss man feststellen, dass es noch erheblichen Handlungsbedarf gibt, allein um die Anforderungen in den Trinkwasserschutzgebieten bis zum 31.12.2005 zu erfüllen. Verlässliche Zahlen zur Umsetzung der Anforderungen liegen bisher nicht vor. Damit wird die Frage impliziert, ob die Verantwortung für die Umsetzung der Anforderungen richtig geregelt ist.

Nach einmütiger Einschätzung der Fachleute ist dies nicht der Fall. Denn die Behörden mit einem natürlichen fachlichen Interesse an der Dichtheit der Hausanschlussleitung, die Wasserbehörden sind nicht zuständig und die verantwortlichen Behörden, die Baubehörden, haben in zahlreichen Fällen ein sehr eingeschränktes Interesse.

Wenn man davon aus gehen darf, dass die politisch Verantwortlichen in NRW ein Interesse an der Umsetzung der Anforderungen zur Dichtheit der Hausanschlusskanäle haben, so sind Veränderungen in der Zuständigkeit der einzelnen Behörden dringend geboten. Die Übernahme der Regelungen der Bauordnung in das Landeswassergesetz wird deshalb ernsthaft erwogen. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion zur Novellierung des Landeswassergesetzes NRW besteht gerade jetzt die Möglichkeit zu handeln.

Dichtheitsprüfung in kommunale Abwassersatzungen aufnehmen

Der Fortschritt bei der Überprüfung der Dichtheit privater Kanäle ist besonders in den Kommunen erkennbar, die sich damit intensiv befassen. Damit wird deutlich, nur bei entsprechendem Engagement der kommunal Verantwortlichen sind die anstehenden Fragen zu lösen. Insbesondere mittlere und kleine Kommunen stoßen hier aber sehr schnell an die Grenzen ihrer personellen und vereinzelt auch fachlichen Ressourcen.

Private Anbieter von Dienstleistungen haben hier durchaus eine Chance, können jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn zumindest das Wohlwollen oder besser noch die Unterstützung der Kommunen vorliegt. Besonders hilfreich kann hierbei sein, wenn entsprechende Regelungen zur Überprüfung der Dichtheit in die kommunalen Abwassersatzungen aufgenommen und der Vollzug der Satzungsregelungen überprüft wird.

Es ist bekannt, dass derartige Regelungen kommunalpolitisch unpopulär sind. Man muss deshalb davon ausgehen, dass ein entsprechender zeitlicher Horizont für die Umsetzung einzukalkulieren ist.

Kunden informieren

Entscheidend für die Entwicklung des Marktpotentials ist es den „Kunden“ einen Handlungsbedarf zur Überprüfung der Dichtheit der Abwasser-Hausanschlüsse zu vermitteln. Nach übereinstimmender Einschätzung der Sachverständigen ist der Kenntnisstand bei den Bürgern stark unterentwickelt. Die Kenntnis von einschlägigen Rechtsvorschriften, wie Bauordnung oder DIN vorauszusetzen läuft ins Leere.

Man kann durchaus Verständnis haben, wenn Grundstückseigentümer aus Kostengründen der Inspektionsverpflichtung und der daraus möglicherweise resultierenden Reparatur ihres Hausanschlusses zurückhaltend gegenüber stehen. Deshalb ist es notwendig durch Informationen auf unterschiedlichen Ebenen, von Ministerien, Kommunen, Verbänden und Unternehmen auf den Handlungsbedarf hinzuweisen sowie Leistungen werbend anzubieten.

Entwicklung des Marktes
Bei der Analyse des Verhaltens potentieller Auftraggeber ist erkennbar, dass viele Grundstückseigentümer, von großen Wohnungsbaugesellschaften bis hin zum Eigenheimbesitzer, die Untersuchung der Hausanschlusskanäle vor sich her schieben. Die Frist endet außerhalb der Trinkwasserschutzgebiete ja erst 2015. Bei der Beibehaltung dieses Verhalten wird in den Jahren ab 2012 bis 2015 eine wesentlich höhere Nachfrage an Dienstleistungen entstehen, die in der Folge auch ein entsprechendes Angebot nach sich ziehen wird.

Gemessen an den heutigen Erfahrungen ist jedoch fraglich, ob die technischen Anforderungen an die Qualität und Durchführung dann gewährleistet sein werden. Diese übersteigerte Nachfrage wird dann nach 2015, zumindest in NRW, wieder sehr schnell nachlassen. Erfahrungen besagen, dass in Zeiten hoher Nachfrage der Qualität der angebotenen Leistung weniger Bedeutung beigemessen wird als zu normalen Zeiten. Somit ist auch hier zu erwarten, dass die Qualität der Dichtheitsprüfung, wie auch die darauf folgenden Sanierung kritisch zu hinterfragen sein wird. Darüber hinaus werden die Kunden dann auch mit höheren Preisen rechnen müssen. In Kenntnis dieses Sachverhaltes ist es nahe liegend Überlegungen zu einer Nachfragestimulierung anzustellen.

Nachfrage stimulieren

Um die Zurückhaltung der Bürger abzubauen und die bereits beschriebenen Effekte des Marktes aus einer übersteigerten Nachfrage vor 2015 zu dämpfen, ist es sinnvoll das Kundenverhalten zu stimulieren und eine frühzeitige Entscheidung zur Inspektion zu belohnen.

  • Es ist nahe liegend, diejenigen zu stimulieren, die frühzeitig die Inspektion durchführen lassen. Diese Stimulierung kann mit zunehmender Zeit geringer werden und könnte spätestens 2010 auslaufen.
  • Weiterhin sollte in Fällen besonders hoher Belastungen der Bürger durch Abwassergebühren und/oder –beiträge auch ein nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die Sanierungskosten gewährt werden.
  • Es ist auch die Möglichkeit gegeben, den Bürgern gemeinsam mit Sparkassen und Banken günstige Angebote zur Zwischenfinanzierung der Sanierungskosten zu unterbreiten.

Finanzierung der Stimulierungen sichern

Das Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten derartiger Programme ist unerlässlich und ist Grundlage für die Realisierung. Insbesondere in Zeiten knapper öffentlicher Kassen ist dies eine besondere Herausforderung. Das Land NRW nimmt jährlich einen dreistelligen Millionen-Betrag durch die Abwasserabgabe von den Bürgern sowie gewerblichen und industriellen Abwasserverursachern ein.

Das Abwasserabgabengesetz ist erlassen worden, um Gewässerbelastungen finanziell zu sanktionieren. Gleichzeitig können die vereinnahmten finanziellen Mittel für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte zweckgebunden verwendet werden.

Es ist wohl unstrittig, dass dichte Abwasser-Hausanschlusskanäle zur Verbesserung der Gewässergüte beitragen und somit auch die Verwendung der finanziellen Mittel aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe grundsätzlich möglich sein sollte.

Fazit

Für die weitere politische Diskussion im nordrhein-westfälischen Landtag wurden im wesentlichen folgende Vorschläge unterbreitet:

  • Die in NRW bestehende verbindliche Regelung zur Inspektion von privaten Abwasser-Hausschlüssen unter Beibehaltung der Terminvorgaben sollte erhalten bleiben.
  • Die bestehenden Regelungen sollten ohne Abstriche in das Landes-Wassergesetz NRW übernommen werden. Damit könnte der § 45 BauO NRW ersatzlos entfallen.
  • Die Verantwortung für den Vollzug bzw. Überprüfung des Vollzuges der Regelungen sollte bei den zuständigen Wasserbehörden angesiedelt werden.
  • Die Kommunen sollten aufgefordert werden, einschlägige Formulierungen zur Überprüfung der Dichtheit privater Kanäle in ihre Satzungen aufzunehmen und die Einhaltung der Satzungsregelungen zu kontrollieren. Die Erarbeitung von Mustersatzungsregelungen wäre hilfreich.
  • Die Landesregierung NRW sollte ein z.B. aus der Abwasserabgabe finanziertes Förderprogramm zum Anreiz der Bürger für eine frühzeitige Inspektion von Hausanschlusskanälen auflegen.
  • Die Landesregierung NRW sollte, finanziert z.B. aus der Abwasserabgabe, Möglichkeiten schaffen in Situationen hoher Gebühren- oder Beitragsbelastung der Bürger Zuschüsse bei der Finanzierung der Sanierung von Hausanschlussleitungen zu gewähren.
  • Die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Anbieter von Inspektions- und besonders von Sanierungsleistungen sollte umgehend fixiert werden. Eine Zertifizierung der Anbieter ist aus gründen des Verbraucherschutzes dringend geboten.

Mit Blick auf die hohe Schadensquote bei Abwasser-Hausanschlüsse (50-90% sind schadhaft) ist die aktuelle Diskussion mit Sicherheit auch außerhalb von NRW interessant. Studien, Untersuchungen und Erfahrung belegen es, Handlungsbedarf besteht überall. Es ist nur die Frage, ob fachlich Verantwortliche und Bürger dies auch sehen wollen, denn die Leitung liegen nicht sichtbar unter der Erde.

 

Meldung aus: VBI-Nachrichten 11/04, S. 14

Kanalsanierung bietet Auftragschancen

Auftragschancen bei der „Dichtheitsprüfung privater Kanäle“ aufzuzeigen war das Ziel der VBI-Landesverbände Bayern und Baden-Württemberg auf ihrem gemeinsamen Praxisforum mit dem Güteschutz Kanalbau e.V. und der UNITA Unternehmensberatung. Der bayerische VBI-Landesvorsitzende Gert Karner rief die 70 Ingenieure, Kanalsanierer und Vertreter von Kommunen im Ulmer Stadthaus dazu auf, Kommunalpolitik und Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren. „Der Weg führt nur über das Rathaus“ war auch das Fazit der meisten Referenten, die aus der Praxis abgeschlossener oder laufender Projekte berichteten. Dem immensen Sanierungsbedarf stehe Desinteresse oder Widerwille der politisch Verantwortlichen gegenüber. Nach umfassender Information und Überzeugungsarbeit seien die Bürger aber bereit, ähnlich wie für den TÜV auch für Abwasserentsorgung Geld auszugeben.
Der Werksleiter der Nürnberger Stadtentwässerung, Dr. Rainer Abendt, nannte als „Verbündete“ bei dieser Aufgabe in seiner Stadt Siedlervereine, die im Zuge der notwendigen Stadtteilversammlungen regen Zulauf erhalten hätten. Der Grund: die Inspektion und Sanierung der Hausanschlüsse ist „im Dutzend billiger“, eine Inliner-Sanierung macht sich gegenüber einer Erneuerung in offener Bauweise erst ab drei Anschlüssen bezahlt. Für Häuslebesitzer lohnt sich also die gemeinsame Beauftragung.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen aber Markteinstieg und Marketing. Die Empfehlungen der Referenten: erstens Information und zweitens ein transparentes, ganzheitliches Servicepaket aus einer Hand, das dem Kunden den kompletten bürokratischen Aufwand bis zur amtlich geforderten Dokumentation der Dichtheit abnimmt.
Unternehmensberater Karl-Heinz Seidel von der UNITA riet den Ingenieurbüros dazu, mit Sanierungs- und Bauunternehmen zusammenzuarbeiten. Besonders bei Angeboten an gewerbliche Auftraggeber wie z. B. Wohnungsbaugesellschaften sei Kreativität gefragt. Z. B. könne eine verlängerte Gewährleistungsfrist unter der Bedingung einer regelmäßigen, pauschal bezahlten zweijährigen Inspektion für Kunden und Auftragnehmer gleichermaßen attraktiv sein. Informationen unter www.kanalsanierer.de.